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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Wie lange darf Arbeitgeber Lohn zurückfordern?

    Wie lange Arbeitgeber Lohn zurückfordern dürfen, hängt von den gesetzlichen Verjährungsfristen ab, die je nach Land variieren können. In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist für Lohnforderungen in der Regel drei Jahre. Das bedeutet, dass ein Arbeitgeber in der Regel bis zu drei Jahre rückwirkend Lohnforderungen geltend machen kann. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es Ausnahmen und Sonderregelungen geben kann, die die Verjährungsfristen beeinflussen können. Es ist daher ratsam, sich im konkreten Fall rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die Forderung rechtmäßig ist.

  • Darf der Arbeitgeber den Lohn einbehalten?

    Der Arbeitgeber darf den Lohn nur in bestimmten Fällen einbehalten, zum Beispiel wenn der Arbeitnehmer gegen Vertragsvereinbarungen verstoßen hat oder Schulden beim Arbeitgeber hat. In der Regel muss der Arbeitgeber jedoch den vereinbarten Lohn pünktlich und vollständig auszahlen.

  • Wann darf Arbeitgeber Gehalt kürzen?

    Arbeitgeber dürfen das Gehalt ihrer Mitarbeiter in der Regel nicht einseitig kürzen. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen Gehaltskürzungen zulässig sind, wie zum Beispiel bei einer betriebsbedingten Kündigung oder einer Insolvenz des Unternehmens. Auch bei einer einvernehmlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kann das Gehalt gekürzt werden. Es ist wichtig, dass solche Maßnahmen rechtlich einwandfrei sind und im Einklang mit den geltenden Gesetzen stehen. Im Zweifelsfall sollte man sich rechtlichen Rat einholen, um seine Rechte und Pflichten zu kennen.

  • Kann der Arbeitgeber Gehalt einbehalten?

    Kann der Arbeitgeber Gehalt einbehalten? In der Regel darf ein Arbeitgeber das Gehalt eines Arbeitnehmers nicht ohne dessen Zustimmung einbehalten. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen ein Arbeitgeber das Gehalt zurückhalten kann, zum Beispiel bei offenen Forderungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. Es ist wichtig, dass alle Vereinbarungen bezüglich des Gehalts schriftlich festgehalten werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Wenn ein Arbeitgeber das Gehalt ohne rechtliche Grundlage einbehält, kann der Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten, um sein Gehalt einzufordern. Es ist ratsam, sich im Falle von Unstimmigkeiten mit einem Anwalt oder einer Gewerkschaft in Verbindung zu setzen, um die eigenen Rechte zu schützen.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Crashkurs Lohn und Gehalt (Hausen, Carola)
    Crashkurs Lohn und Gehalt (Hausen, Carola)

    Crashkurs Lohn und Gehalt , Dieser Crashkurs bietet Ihnen einen systematischen Überblick und eine fundierte Basis für die korrekte Entgeltabrechnung. Er zeigt, wie Sie Löhne und Gehälter korrekt abrechnen und Fehler und Risiken vermeiden. Zudem erfahren Sie, wie die komplexen Vorschriften des Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrechts und ihre vielfältigen Besonderheiten zu bewältigen sind. Mit zahlreichen konkreten, leicht nachvollziehbaren Praxisfällen. Inhalte: Exemplarischer Ablauf einer Entgeltabrechnung Gesetzliche Grundlagen, Abrechnungsschritte sowie Lohn- und Entgeltarten Grundlagen der Lohnbesteuerung und der Sozialversicherung Die monatliche Lohnabrechnung und Abrechnungsgruppen Konkrete Praxisfälle und wie typische Fehler vermieden werden Umfangreiche Arbeitsunterlagen und Checklisten für die tägliche Praxis Bezahlte und unbezahlte Ausfallzeiten, Einmalzahlungen und Sachbezüge Entgeltfortzahlung für Krankheit und Feiertage, Teillohnzahlungszeiträume Mutterschutz und Mutterschaftsgeld Meldung zur Sozialversicherung Altersversorgung und Ende der Beschäftigung Neu in der 4. Auflage:  Aktualisierte Lohnsteuertabellen, Beitragsbemessungsgrenzen, Beitragssätze, Umlagesätze und Pfändungsfreigrenzen Gesetzesänderungen Die digitale und kostenfreie Ergänzung zu Ihrem Buch auf myBook+: Zugriff auf ergänzenden Materialien und Inhalte Persönliche Fachbibliothek mit Ihren Büchern Jetzt nutzen auf mybookplus.de.       , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 4. Auflage 2023, Erscheinungsjahr: 20230330, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Haufe Fachbuch##, Autoren: Hausen, Carola, Auflage: 23004, Auflage/Ausgabe: 4. Auflage 2023, Seitenzahl/Blattzahl: 240, Keyword: Altersvorsorge; Beitragsbemessungsgrenze; Entgelt; Entgeltfortzahlung; Gehaltsabrechnung; Krankenversicherung; Lohnfortzahlung; Lohnsteuer; Mutterschaftsgeld; Pensionsfonds; Pflichtversicherung; Rentenversicherun; Sozialversicherung, Fachschema: Betriebswirtschaft - Betriebswirtschaftslehre~Gehalt~Buchhaltung / Lohnbuchhaltung~Lohnbuchhaltung~Personalbuchhaltung~Makroökonomie~Ökonomik / Makroökonomik~Management / Personalmanagement~Personalmanagement~Personalpolitik~Personalwirtschaft~Rechnungswesen, Fachkategorie: Betriebswirtschaftslehre, allgemein~Rechnungswesen, Thema: Verstehen, Warengruppe: HC/Betriebswirtschaft, Fachkategorie: Personalmanagement, HRM, Thema: Optimieren, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Haufe Lexware GmbH, Verlag: Haufe Lexware GmbH, Verlag: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Länge: 228, Breite: 169, Höhe: 13, Gewicht: 396, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2213427, Vorgänger EAN: 9783648147542 9783648123799 9783648110423, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0120, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

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  • Lenz, Günter: Lohn- und Gehaltsabrechnung mit DATEV Lohn und Gehalt comfort
    Lenz, Günter: Lohn- und Gehaltsabrechnung mit DATEV Lohn und Gehalt comfort

    Lohn- und Gehaltsabrechnung mit DATEV Lohn und Gehalt comfort , Ihr Lernbuch mit kompaktem Praxiswissen - von Dozenten geschrieben Monatliche Abrechnungen für ein Geschäftsjahr inkl. Jahresabschluss Schritt-für-Schritt-Anleitungen mit Abbildungen, Beispielen und Übungen Lernen Sie die praxisorientierte Lohn- und Gehaltsabrechnung mit DATEV Schritt für Schritt kennen und beherrschen! Dieses Buch eignet sich besonders für Anwender mit theoretischen Grundkenntnissen der Buchhaltung sowie der Lohn- und Gehaltsabrechnung, die zum ersten Mal mit DATEV arbeiten. Erfahrenen Nutzern dient es als Nachschlagewerk . Der Autor erklärt die Software und ihre Bedienung anschaulich anhand einer Übungsfirma. Dabei wickelt er ein komplettes Geschäftsjahr einschließlich Jahresabschluss über DATEV Lohn und Gehalt comfort ab und führt die einzelnen Arbeitsabläufe systematisch durch. Im Rahmen der monatlichen Abrechnungen behandelt er auch zahlreiche Spezialthemen, wie z. B. die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Freuen Sie sich auf gut nachvollziehbare Erläuterungen, hilfreiche Beispiele und viele praktische Übungen inklusive Lösungswege ! Aus dem Inhalt: Grundlegende Bedienung und Hilfe Mandanten- und Mitarbeiterstammdaten anlegen Monats- und Jahresabschluss durchführen Buchungsbelege an DATEV Kanzlei-Rechnungswesen übertragen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall Urlaub, Ausfallzeiten und Kurzarbeit erfassen Weihnachts- und Urlaubsgeld Abrechnung von Überstunden Direktversicherungen und Pfändung Private Nutzung von Dienstfahrzeugen und Fahrtkostenzuschuss abrechnen Änderung der Steuerklasse Lohnsteuerjahresausgleich und Auswertungen , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 49.90 € | Versand*: 0 €
  • Lexware Lohn + Gehalt 2025
    Lexware Lohn + Gehalt 2025

    Lexware Lohn + Gehalt 2025 - Ihre perfekte Lohnabrechnungssoftware Mit Lexware Lohn+Gehalt in nur wenigen Klicks zur fertigen Lohnabrechnung – einfach, sicher, gesetzlich aktuell. Die Lohn- und Gehaltsabrechnungen für deine Mitarbeiter erstellst du mit den Programmen von Lexware ganz einfach selbst – dank der benutzerfreundlichen Oberfläche. Du wirst Schritt für Schritt durch die Abrechnung geführt und Abzüge, Zuschläge und Abgaben sowie Beiträge zur Altersvorsorge, geldwerte Vorteile und andere Leistungen werden automatisch berechnet. Das Wichtigste: Programme berücksichtigen alle gesetzlichen Vorgaben. So bist du immer auf der sicheren Seite. Probiere es aus und spare die Kosten für den Steuerberater und werde stattdessen selbst zum Lohnprofi! Funktion Beschreibung Komplette Lohn- und Gehaltsabrechnung Für die Abrechnung von bis zu 50 Mitarbeitern geeignet GKV-Zertifikat Ausgezeichnet im Namen der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen Minijobs und Übergangsbereich Berücksichtigung von Geringverdienern und Mehrfachbeschäftigungen Automatisierte Entgeltabrechnung Unter Berücksichtigung der jeweiligen Lohnsteuerklasse und Ergänzungsabgaben (ELStAM) Lohnsteuerbescheinigungen online Per ELSTER-Modul für Lohnsteueranmeldungen und -bescheinigungen Assistent zur Berechnung betrieblicher Altersvorsorge Für Direktversicherung, Pensionsfonds, Riester-Rente usw. Automatische Berechnung freiwilliger Krankenkassenbeiträge Berücksichtigung zusätzlicher Krankenkassenbeiträge Korrektur bereits abgerechneter Zeiträume Maschinelle Aufrollung/Korrekturläufe, Rückrechnung bis Januar des Vorjahres Laufendes Entgelt und Bezüge Berechnung von Gehalt, Stunden- und Monatslöhnen sowie Festbezügen Sozialversicherungsbruttoentgelt Berücksichtigung aller relevanten Sozialversicherungsbeiträge Einmalzahlungen und Zuschläge Berechnung von steuerfreien Zuschlägen, VWL, geldwerten Vorteilen und Dienstwagen Entgeltkürzung und Abzüge Verwaltung und Berechnung von Entgeltkürzungen und Abzügen Berechnung der Entgeltfortzahlung bei Krankheit/Mutterschutz Automatische Berechnung der Fortzahlung bei Krankheit oder Mutterschutz Lexware meldecenter Datenübermittlung der Beitragsnachweise an Sozialversicherungsträger Lexware online-banking Für Online-Überweisungen direkt im Programm integriert Warum ist Lexware Lohn + Gehalt 2025 so wichtig für Ihr Unternehmen Für Unternehmen ist die Lohnabrechnung ein besonders kritischer Bereich. Fehler in der Abrechnung können zu erheblichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen. Lexware Lohn + Gehalt 2025 sorgt dafür, dass Sie alle relevanten Berechnungen korrekt durchführen und gleichzeitig die gesetzlichen Vorschriften einhalten. Dies minimiert das Risiko von Fehlern und stellt sicher, dass Ihre Mitarbeiter immer pünktlich und korrekt bezahlt werden. Das Lexware Versprechen: Immer auf dem neuesten Stand der Technik Ein weiteres herausragendes Merkmal von Lexware Lohn + Gehalt 2025 ist, dass Sie alle Updates kostenlos erhalten. Dies bedeutet, dass Sie nicht nur mit der neuesten Version der Software arbeiten, sondern auch sicherstellen können, dass Sie immer auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Bestimmungen sind. Steuer- und Sozialversicherungsänderungen werden automatisch berücksichtigt, sodass Sie keine wertvolle Zeit mit manuellem Nacharbeiten verlieren. Die wichtigsten Funktionen im Detail: Abrechnung von bis zu 50 Mitarbeitern pro Arbeitsplatz Automatische Erstellung von Steuererklärungen und Beitragsnachweisen Einfache und fehlerfreie Lohn- und Gehaltsabrechnung Flexible Schnittstellen und Service-Module für eine reibungslose Integration Gehaltsabrechnung mit übersichtlicher Stammdatenverwaltung Die Lexware Software für Gehaltsabrechnungen unterstützt dich beim Anlegen und Verwalten sämtlicher Stammdaten (z. B. Mitarbeiter, Krankenkassen). Spezielle Programmassistenten helfen dir Schritt für Schritt, die nötigen Daten korrekt einzugeben. So werden in den Lohn- und Gehaltsabrechnungen alle vorgeschriebenen Bestandteile, wie Sozial­versicherungs­nummer, Lohnart, Beschäftigungs­verhältnis, Steuerklasse oder Ergänzungsabgaben (z. B. Kirchensteuer) direkt berücksichtigt. Außerdem hast du wichtige Informationen immer mit einem Klick zur Hand, so dass du deinen Mitarbeitern schnelle Auskünfte geben kannst. Leistungen auf einen Blick: Firmen- und Arbeitnehmerstammdaten Flexible Lohnartenverwaltung (frei definierbar, ohne Baulohn, kein öffentlicher Dienst) Krankenkassenverwaltung Betriebsstättenverwaltung Erfassung des Sozialversicherungs- und Steuerbruttoentgeltes und der Ergänzungsabgaben (z. B. Kirchensteuer) Pflichtmeldungen und Bescheinigungen schnell und korrekt erstellen und versenden Mit Lexware sparst du bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung eine Menge Zeit. Dank benutzerfreundlichen Funktionen wie dem Lexware meldecenter erstellen und übermittelst du alle Pflichtmeldungen und Beitragsnachweise an die Sozialversicherungsträger. Dabei gibt dir das GKV-Zertifikat von ...

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  • Kann Arbeitgeber altes Gehalt sehen?

    Kann Arbeitgeber altes Gehalt sehen? Ja, in einigen Fällen können Arbeitgeber das alte Gehalt eines Mitarbeiters sehen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Mitarbeiter sein altes Gehalt bei Verhandlungen über ein neues Gehalt offenlegt oder wenn der Arbeitgeber Zugriff auf alte Gehaltsabrechnungen hat. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Arbeitgeber in einigen Ländern gesetzlich verpflichtet sind, Gehaltsinformationen vertraulich zu behandeln. Es ist ratsam, sich über die Datenschutzbestimmungen in Ihrem Land zu informieren, um sicherzustellen, dass Ihre Gehaltsinformationen angemessen geschützt sind.

  • Wie lange muss der Arbeitgeber Lohn nachzahlen?

    Wie lange der Arbeitgeber Lohn nachzahlen muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel gibt es gesetzliche Vorschriften, die festlegen, bis zu welchem Zeitpunkt Lohnzahlungen rückwirkend erfolgen müssen. In Deutschland beträgt diese Frist in der Regel drei Jahre. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer ihre Ansprüche zeitnah geltend machen, um sicherzustellen, dass sie ihren Lohn auch tatsächlich erhalten. In einigen Fällen kann es auch Ausnahmen geben, zum Beispiel wenn der Arbeitgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Es ist ratsam, sich bei Unklarheiten an einen Anwalt oder die zuständige Gewerkschaft zu wenden, um die eigenen Rechte zu klären.

  • Kann der Arbeitgeber zuviel gezahlten Lohn zurückfordern?

    Kann der Arbeitgeber zuviel gezahlten Lohn zurückfordern? In der Regel ja, wenn ein Fehler bei der Lohnabrechnung vorliegt und der Arbeitnehmer mehr Geld erhalten hat, als ihm tatsächlich zusteht. Der Arbeitgeber hat das Recht, den zu viel gezahlten Betrag zurückzufordern, jedoch muss er dabei gesetzliche Vorgaben beachten. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber den Fehler schnellstmöglich korrigiert und den Arbeitnehmer darüber informiert. In einigen Fällen kann eine Ratenzahlung vereinbart werden, um finanzielle Belastungen für den Arbeitnehmer zu minimieren. Letztendlich sollte eine einvernehmliche Lösung angestrebt werden, um Konflikte zu vermeiden.

  • Wie lange darf Arbeitgeber Lohn nicht zahlen?

    Wie lange darf Arbeitgeber Lohn nicht zahlen? In Deutschland ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, das Gehalt spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen. Wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht rechtzeitig zahlt, kann der Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten, um sein Gehalt einzufordern. In der Regel sollte der Arbeitgeber den Lohn jedoch innerhalb weniger Tage nach dem vereinbarten Zahlungszeitpunkt überweisen. Wenn es zu Verzögerungen kommt, sollte der Arbeitnehmer den Arbeitgeber zunächst freundlich darauf hinweisen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten, um sein Gehalt einzufordern.

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